Anmeldung Racecamps
Achtung: Die Anmeldung ist erst nach vollständiger Bezahlung gültig und wird erst daraufhin vom Veranstalter bestätigt. Anmeldungen werden nach Zahlungseingang angenommen. Bei Zahlungen, die zu spät eingehen besteht bei ausgebuchten Veranstaltungen keine Startberechtigung. |
Ampel
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Infos zum Anmeldestand
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Plätze frei | |
Die letzten 10 Plätze | |
Warteliste. Die Veranstaltung ist ausgebucht. Nun ist nur noch eine Anmeldung für die Warteliste möglich. Bitte dann unter „Bemerkungen“ WARTELISTE eintragen. Wir informieren Euch, sobald ein Platz frei wird. Die meisten Absagen sind innerhalb der letzten 14 Tage. Also bitte um Geduld. Bezahlung erst nach Aufforderung wenn ein Platz frei geworden ist. |
Buchung mit Online-Formular für RacecampsAnmeldung für BoSee-Classics siehe hier: BoSee-Classics
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Haftungsverzicht für Anneau du Rhin 2024 |
BoSee - Flyer & Plakate von 2024 |
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Teilnahmebedingungen (AGB´s)
1. Allgemeines:
Der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil. Wir bieten freies Fahren auf Rennstrecken. Dies dient der Verbesserung der Fahrsicherheit und des Fahrkönnens der Teilnehmer. Für praktische und theoretische Einweisung stehen erfahrene Instruktoren zur Verfügung, allerdings keine Nonstop-Tagesbetreuung. Der Teilnehmer wird vom Veranstalter aufgefordert, seinen Versicherungsschutz, besonders die Auslands-Krankenversicherung zu überprüfen. Im Falle unvorhersehbaren Zusatzkosten ist der Veranstalter berechtigt, den entsprechenden Mehrpreis an den Teilnehmer weiterzugeben.
2. Anmeldung / Zahlung:
Die Anmeldung eines Teilnehmers ist verbindlich, sie erfolgt schriftlich unter gleichzeitiger Bezahlung des vollen Nenngeldes (per Überweisung) an den angegebenen Stellen an den Veranstalter. Bei Auslandüberweisungen trägt der Kunde die anfallenden Gebühren. Die Anmeldung wird erst durch die Bestätigung durch den Veranstalter gültig. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang angenommen. Jeder Fahrer muß ein Motorrad anmelden. Es ist nicht zulässig, daß sich mehrere Fahrer ein Motorrad teilen.
3. Rücktrittsrecht des Veranstalters:
Der Veranstalter kann jederzeit aus den nachfolgend aufgeführten Gründen vom Vertrag zurücktreten: a) Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und/oder Nichterfüllung eines zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Vertrages durch einen der Vertragspartner. In diesen Fällen wird der bereits entrichtete Teilnahmebetrag abzüglich der bei der Anmeldung entstehenden Kosten zurückerstattet. b) Bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände oder höherer Gewalt: Hierzu zählen insbesondere - aber nicht ausschließlich - Wetterlagen, Streik, Naturkatastrophen, Pandemien und die aus einer Pandemie resultierenden Folgen wie die Schließung von Landesgrenzen und/oder der Rennstrecke, damit verbundene behördliche Auflagen wie insbesondere - aber nicht ausschließlich - die Anordung einer Quarantänepflicht bei Teilnahme an der Veranstaltung. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe des Teilnahmebetrages zur Verwendung für weitere Veranstaltungen innerhalb von zwei Jahren ab dem Termin der abgesagten Veranstaltung.
4. Rücktrittsrecht des Teilnehmers:
Im Falle einer Stornierung (kann nur schriftlich, z.B. per E-Mail oder Kontaktformular erfolgen) bis 3 Wochen vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 30,- € erstattet. Bei Abmeldung innerhalb der letzten 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
5. Haftung:
Der Teilnehmer nimmt in Kenntnis der Risiken der Veranstaltung an dieser auf eigene Gefahr teil. Dementsprechend tragen die Teilnehmer die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung f ür alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Der Veranstalter haftet nicht für die Nutzbarkeit aller Einrichtungen am Veranstaltungsort und übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Nutzbarkeit und den Zustand der Rennstrecke selbst, der Boxenanlage, Zufahrtswege, Übernachtungsmöglichkeiten, sanitären Einrichtungen, Fernsprechverbindungen, usw. Für Trainingsausfallzeiten, die durch schlechtes Wetter oder durch die Nichtnutzbarkeit der Strecke infolge von Unfällen, sei es durch Rettungsmaßnahmen oder durch unfallbedingte Schäden an der Fahrbahn (z.B. Ölfilm) entstehen, haftet der Veranstalter nicht. In diesem Fall findet keine Rückerstattung des Nenngeldes oder weder insgesamt noch teilweise statt. Im Falle eines Unfalls eine Teilnehmers haftet der Veranstalter nicht für die Kosten, die durch den Transport ins Krankenhaus (auch Hubschraubertransport) sowie die notwendige ärztliche Behandlung im Krankenhaus entstehen. Dementsprechend ist der Veranstalter berechtigt, von dem verletzten Teilnehmer diese Kosten einzuziehen, sofern er hierfür von den jeweiligen Leistungsträgern in Anspruch genommen wird.
6. Verzichtserklärung:
Der Teilnehmer verzichtet mit Abgabe der Anmeldung auf s ämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, gegenüber dem Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer, andere Teilnehmer und deren Helfer, eigene Helfer, Behörden sowie allen anderen Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der mit dieser Verzichtserklärung vereinbarte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Der mit dieser Verzichtserklärung vereinbarte Haftungsausschluss gilt zudem nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.
7. Fahrerausrüstung und fahrzeugtechnische Voraussetzungen:
Folgende Bekleidung ist zur Teilnahme erforderlich: Integralhelm (geprüft min. ECE22/05) mit funktionsfähigem Visier, Lederkombi einteilig oder zweiteilig mit festem Verbindungs-Reißverschluß mit CE-Protektoren, incl. CE-geprüfter Rückenprotektor, Motorradstiefel mit Knöchelschutz und Lederhandschuhe. Textilkombis jeder Art sind nicht zulässig. Der technische Zustand des Fahrzeuges muß folgenden Punkten entsprechen: Allgemeine Betriebssicherheit von Fahrzeug, Rahmen, Achsen und Rädern. Funktionsfähige Bremsanlage und ausreichende Belagstärke. Öldichter Motor und Federungsysteme ohne Ölreste, gesicherte Öleinlass- und Ablassschraube, dichtes Kühlsystem, wenn möglich ohne Frostschutz. Sichere Befestigung von Aufbau, Verkleidung und Anbauteilen. Straßensportreifen oder Slicks mit genügend Profil. Vollständig demontierte oder abgeklebte Lampengläser, Blinker, Bremslicht und Spiegel. Das Bremslicht darf beim Bremsen nicht sichtbar sein. Demontiertes Kennzeichen.
8. Verhalten des Teilnehmers:
Den Anweisungen des Veranstalters, des Streckenpersonals und deren Beauftrager hat der Teilnehmer unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung laut Zeitplan ist Pflicht. Auf der Rennstrecke gilt absolutes Verbot der Einnahme von Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, daß er andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet. Insbesondere ist darauf zu achten, daß auf der Rennstrecke Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen fahren, wodurch Geschwindigkeitsunterschiede gegeben sind. Zick-Zack-Fahren und Anhalten auf der Piste ist strengstens verboten. Bei Defekt oder Ausfahrt von der Strecke in die Boxengasse ist sofort als Zeichen die Hand zu heben. Wheelyfahren oder Warmfahren der Motorräder oder eine Überprüfungsfahrt nach Reparatur in der Boxengasse ist untersagt. Je nach örtlichen Gegebenheiten können weitere Verhaltensregeln hinzukommen, die in der Fahrerbesprechung mitgeteilt und von den Teilnehmern als verbindlich anerkannt werden.
9. Infektionsschutz:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Hygienemaßnahmen, die evtl. von den zuständigen Behörden, insbesondere - aber nicht ausschließlich - auf Grund eine Pandemie (z.B. Corona) vorgegeben werden, einzhalten. Gegebenenfalls wird der Teilnehmer vor jeder Veranstaltung hierüber vom Veranstalter informiert. Die Einhaltung der jeweiligen Hygieneregeln für die Gewährleistung des bestmöglichen Infektionsschutzes ist unabdinglich, daher ist der Veranstalter bei Verstößen ohne weitere Abmahnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückzahlung oder Ermäßigung des Teilnahmegetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.
10. Hausrecht:
Der Veranstalter behält sich vor gegenüber Teilnehmern oder deren Begleitung oder Besucher sowie Dritte von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und bei Verstößen ohne Rückzahlung eines Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschliessen bzw. des Platzes zu verweisen. Z.B. bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Streckenpersonals oder Veranstalters, bei Nichtbeachtung der Flaggensignale, bei rücksichtslosem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie Stören anderer Teilnehmer, Verstoß gegen die aufgeführten AGB´s oder sonstigem wie z.B. nicht akzeptablem Verhalten. Das gleiche gilt wenn ein Teilnehmer einen nicht angemeldeten Fahrer mit seinem Motorrad auf die Strecke läßt, ausgenommen bei im Zeitplan extra ausgeschriebenem Mechanikerfahren. Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort sind ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung untersagt.
11. Zeitnahme (nur bei Racecamps-Veranstaltungen):
Das Motorrad eines jeden Teilnehmers wird mit einem Zeitnahme-Aufkleber (RFID-Chip) ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten ist aus Gründen der Sicherheit für jeden Teilnehmer Pflicht und dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung des einzelnen Teilnehmers und nicht dem sportlichen Vergleich. Die Rundenzeiten werden nur auf Wunsch des einzelnen Teilnehmers und gegen eine Zeitnahme-Gebühr veröffentlicht.
12. Versicherung:
Wir bieten eine freiwillige Motorsport-Tagesunfallversicherung an. Versicherer: W.R. Berkley Europe AG. Vers.-Bedingungen: WRB200 in der aktuellen Fassung. Infos und Leistungen siehe Versicherung.
Das Entgelt für diese Zusatzleistung beträgt: 20,- € pro Tag. Dies setzt sich zusammen aus der Vers.-Prämie von 10,- € (incl. 19% Vers.-Steuer) und der Servicepauschale von 10,- € (Incl. 19% MWSt). Jeder Teilnehmer kann auf Wunsch eine Kopie des Versicherungsscheines (Police) erhalten.
13. Veröffentlichung von Fotos, Namen und Rundenzeiten:
Der Veranstalter darf Foto- und Videoaufnahmen von den Teilnehmern sowie deren Begleitpersonen ohne weitere Freigabe veröffentlichen, z.B. auf der Homepage und Facebook-Seite der Fa. BoSee-Team. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz. Wenn der Teilnehmer die Zusatzleistung „Zeitnahme“ bucht, erklärt er sich damit einverstanden, dass sein Namen und Rundenzeiten der Veranstaltung sowohl am Veranstaltungsort durch Aushang und/oder per Monitor sowie über den Internet-Auftritt der Fa. BoSee-Team (Homepage, Facebook u. ä.) veröffentlicht wird.
14. Datenschutz:
Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Teilnehmer verweist der Veranstalter auf seine gesonderte Datenschutzerklärung.
15. Schlußbestimmungen:
Auf das Vertragsverhältnis und den daraus resultierenden Ansprüchen sind die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sich in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtstand für Vollkaufleute, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der Fa. BoSee-Team. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
16. Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. §§ 312c II BGB i. V. m. § 1 I, II, IV BGB-InfoV sowie unsere Pflichten gem. §§ 312e I 1 BGB i. V. m. §§ 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Der Widerruf ist zu richten an:
BoSee-Team GbR, Gartenweg 5, D-78465 Konstanz
www.bosee-team.de